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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Studienportal Betriebswirtschaftslehre

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Master BWL (M.Sc.)

Jetzt für den Master BWL bewerben und im Sommer starten!

Die Bewerbung für das Sommersemester 2024 ist für Deutsche und Bildungsinländer
vom 15. Oktober 2023 bis zum Ende der Einschreibefrist (12.04.2024)
möglich. ​

Hier findest du alle Infos zur Bewerbung


Die zunehmende Globalisierung und Vernetzung, verbunden mit dem sich immer schneller vollziehenden Wandel in Kultur und Technik, macht es notwendig, sich flexibel weiterzubilden, um für die Zukunft in Wissenschaft, Politik und Praxis gerüstet zu sein – und dies in einem internationalen Kontext.

Daher bietet die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth seit dem Wintersemester 2009/2010 mit dem akkreditierten "Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre" ein Studienkonzept, das sich flexibel an Ihre Anforderungen anpassen lässt und so maßgeschneidert dazu beiträgt, Ihren beruflichen Erfolg zu sichern – und dies unabhängig davon, ob Ihr Ziel die Promotion oder auch der Einstieg in die Politik oder Privatwirtschaft ist. Ein Studienstart ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.

Sie wollen einen flexiblen Abschluss mit Rang und Namen? Dann bewerben Sie sich in Bayreuth!

Gründe für ein Master-Studium in Bayreuth

Auf- und Ausbau eines umfassenden Fachwissens in den einzelnen Teilbereichen der BWLEinklappen

Ein umfassendes Fachwissen – sowohl in Spezialbereichen als auch über die Grenzen verschiedener Disziplinen der Wirtschaftswissenschaften hinaus – ist in entscheidenden Stellen eine notwendige Voraussetzung. Fachwissen stellt damit den größten Baustein der Analyse komplexer ökonomischer Problemstellungen und darauf aufbauender Lösungsansätze sowie sinnvoller Entscheidungen dar. Dies realisiert sich im Masterstudiengang BWL durch einen zunächst generalistischen Aufbau, der von vertiefenden Spezialveranstaltungen verschiedener Teilbereiche der BWL ergänzt wird, die einem individuellen Interessenschwerpunkt flexibel angepasst werden können.

Entwicklung herausragender MethodenkompetenzEinklappen

Eine herausragende Methodenkompetenz ist in Wissenschaft und Praxis unabdingbar, um auf die stetigen Veränderungen der Umwelt entsprechend reagieren zu können. Aus diesem Grund widmet der Masterstudiengang diesem essentiellen Bereich ein umfangreiches Modul, aus dem verschiedene Veranstaltungen gewählt werden können. Damit wird die Flexibilität des Einzelnen berücksichtigt.

Verfolgung internationaler AusrichtungEinklappen

Eine internationale Ausrichtung gehört zum Pflichtprogramm eines jeden Masters, da letztlich auch der Blick über die Landesgrenzen hinaus in Zeiten der Globalisierung und Vernetzung unabdingbar wurde. Dies lässt sich einerseits durch die internationalen Komponenten in den Lehrinhalten der Lehrstühle erreichen. Andererseits bedeutet Internationalität oft auch die Weiterentwicklung und Festigung von Fremdsprachen, was an der Universität Bayreuth durch ein hervorragendes Sprachenkonzept mit zahlreichen angebotenen Sprachen im Rahmen des Ergänzungsmoduls möglich ist.


FAQ – Allgemeine Fragen zum Master BWL

Kann ich in jedem Semester in den Master einsteigen?Einklappen

Ja. Das Masterstudium kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.

Soll ich gleich nach meinem Bachelor-Abschluss den konsekutiven Master BWL studieren?Einklappen

Ein konsekutiver Master, also ein Master-Studium, das auf einem Bachelor-Studium mit fachlichem Zusammenhang aufbaut, bietet die Möglichkeit, die berufliche Karriere – egal ob im wissenschaftlichen oder praktischen Bereich – früher anzugehen, da eine Rückkehr an die Uni nach einem Gang in die Praxis nach dem Bachelor-Studium mit zeitlichen Verzögerungen verbunden ist. Daher ist es oftmals sinnvoller, das Master-Studium gleich anzuschließen. Selbstverständlich können Sie auch aus dem Berufsleben kommend den Bayreuther Master BWL studieren.

Ich studiere einen Bachelorstudiengang in Bayreuth, allerdings nicht BWL. Kann ich den Bayreuther Master BWL studieren?Einklappen

Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach § 2 der Prüfungs- und Studienordnung wird geprüft, ob die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Inhalt und Umfang denen der Kernfächer (insb. Grundlagen BWL, Grundlagen VWL, Wirtschaftsrecht, Mathe und Statistik, ABWL nach dem BWL-Bachelorstudienplan) des Bachelors BWL entsprechen. Wenn nicht, können Bewerber mit der Auflage zugelassen werden, zusätzlich zu den im Masterstudiengang zu erbringenden Leistungen auch noch diese (fehlenden) Studien- und Prüfungsleistungen zu absolvieren. Für eine Zulassung zum Masterstudium darf die Summe der Leistungspunkte aller zur Auflage gemachten zusätzlichen Lehrveranstaltungen 15 Leistungspunkte nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, dann kann man den Master BWL nicht studieren

Ich habe einen Bachelor-Abschluss einer anderen Hochschule aus dem In- oder Ausland. Kann ich den Master BWL studieren?Einklappen

Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach § 2 der Prüfungs- und Studienordnung wird geprüft, ob die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Inhalt und Umfang denen der Kernfächer (insb. Grundlagen BWL, Grundlagen VWL, Wirtschaftsrecht, Mathe und Statistik, ABWL nach dem BWL-Bachelorstudienplan) des Bayreuther BWL-Bachelors entsprechen. Wenn nicht, können Bewerber mit der Auflage zugelassen werden, zusätzlich zu den im Masterstudiengang zu erbringenden Leistungen auch noch diese (fehlenden) Studien- und Prüfungsleistungen zu absolvieren. Für eine Zulassung zum Masterstudium darf die Summe der Leistungspunkte aller zur Auflage gemachten zusätzlichen Lehrveranstaltungen 15 Leistungspunkte nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, dann kann man den Master BWL nicht studieren.

Ich möchte gern ein Semester an einer ausländischen Hochschule verbringen. Ist das während des Masterstudiums möglich?Einklappen

Ja, es ist möglich. Im BWL-Masterstudium gibt es kein verpflichtendes Auslandssemester und auch kein starres Mobilitätsfenster. Bisher verbringen ca. die Hälfte der Masterstudierenden ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule. Recht häufig wird dafür das dritte Studiensemester gewählt. Studierende, die ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten, sollten bitte etwaige Bewerbungsfristen beachten (beispielsweise im ERASMUS-Programm für das jeweilige akademische Jahr immer der 1. Februar). Sehr ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Bewerbungsfristen und den zuständigen Ansprechpartnern in der Fakultät und der Universitätsverwaltung finden Sie auf den Seiten des International Office der Universität.

Ich möchte Leistungen an einer ausländ. Hochschule erbringen. Was muss ich für die Anerkennung beachten?Einklappen

Die Anerkennung von Auslandsleistungen ist in § 8 Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Demnach sind einschlägige Studienzeiten an ausländischen Hochschulen und die dabei erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag anzuerkennen, wenn sie gleichwertig sind. Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, zu übernehmen und in die Berechnung der Master-Gesamtnote einzubeziehen. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit angestrebter Auslandsstudienleistungen sollten interessierte Studierende rechtzeitig, d. h. bereits vor dem geplanten Auslandsaufenthalt die Bayreuther Fachvertreterin bzw. den Fachvertreter, d. h. die das Bayreuther Modul verantwortende Professur konsultieren. Typischerweise gibt jede Professur detaillierte Hinweise bzw. Aushänge zu den zu erfüllenden Bedingungen (bis hin zu einem sog. Learning Agreement). Der explizite Antrag auf Anerkennung der Leistungen ist dann meist erst nach der Rückkehr aus dem Ausland zu stellen. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich über die Fachprofessur.

Die Anerkennung von Auslandsleistungen ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Modulbereiche begrenzt, sondern bezieht sich auf alle Module; gegeben sein muss aber gemäß der Regelungen der Prüfungs- und Studienordnung immer die Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen. Im Rahmen dieser prüfungsrechtlichen Möglichkeiten wird der Auslandsaufenthalt nachdrücklich gefördert, wie etliche Modulkonzeptionen unterstreichen: nur beispielhaft genannt seien hier die Module V 1-6, V 7-4, V 8-4, V 9-4. Im Ergänzungsmodulbereich schließlich gibt es über die Öffnung hin zu weiteren wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen eine breite Palette der Anerkennungsmöglichkeiten bei gegebener Gleichwertigkeit.


Verantwortlich für die Redaktion: Markus Seufert

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