Bewerbung BWL-Master
Die Bewerbung für das Wintersemester 2023/24 ist vom 15. April 2023 - 15. Juli 2023 möglich.
Das Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth ist zweistufig aufgebaut.
- BewerbungsverfahrenEinklappen
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Das zweistufige Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre können Sie online über unser Programm Campus Online beginnen.
- 1. Stufe
In Campus Online müssen Sie zunächst die allgemeinen Fragen zu Ihrer Person und zur Hochschulzugangsberechtigung ausfüllen.
- 2. Stufe
Zusätzlich müssen Sie bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Excel-Fragebogen ausfüllen und anschließend hochladen. Den auszufüllenden Fragebogen sowie die Möglichkeit des Hochladens finden Sie im Rahmen der 1. Stufe und in Ihrem Bewerberportal.
Bitte achten Sie darauf, dass nach Abschluss der Online-Bewerbung alle Unterlagen eingereicht werden.
Dies geschieht ab dem Sommersemester 2021 nur noch digital. Hier eine Liste mit allen benötigen Unterlagen.Der Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth ist zulassungsfrei. Um das Master-Studium jedoch aufnehmen zu können, muss Ihre Eignung hierfür festgestellt werden (Zugang zum Master-Studium nur nach Erhalt eines Eignungsbescheids).
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und / oder ausländischem Studienabschluss beachten bitte nachfolgende Informationen:
Infos für Bewerber mit EU-Staatsangehörigkeit
Infos für Internationale Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland
Wichtig:
Internationale Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland müssen für den Master BWL zunächst über uni-assist eine kostenpflichtige Vorprüfungsdokumentation (VPD) einholen müssen. - 1. Stufe
- Voraussetzungen zur EignungsfeststellungEinklappen
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Der Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre ist ein konsekutives Vollzeitstudium zum Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth. Er steht auch Absolventinnen und Absolventen verwandter wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge an der Universität Bayreuth und anderer Hochschulen aus dem In- und Ausland mit fachlich äquivalenten Studien- und Prüfungsleistungen offen. Die Feststellung der Eignung für den Master-Studiengang erfolgt über zwei Stufen:
1. Stufe: Erfüllen der Notenanforderung
Für die Feststellung der Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre wird ein Studienabschluss mit der Prüfungsnote "1,9" oder besser im Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre" an der Universität Bayreuth oder einem damit gleichwertigen Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule vorausgesetzt. Soweit Sie die Notenanforderung nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Durchschnittsnote rechnerisch durch Erfüllung verschiedener Kriterien zum Erhalt von Notenboni zu verbessern.
Können Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Betriebswirtschaftslehre oder einen damit gleichwertigen Abschluss vorweisen, ist eine Bewerbung dennoch möglich. Hierzu wird Ihr Einzelnotennachweis über alle bis zur Bewerbung erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS als Berechnungsgrundlage herangezogen. Soweit Sie inkl. der Notenboni eine rechnerische Durchschnittsnote von "1,9" erreichen, ist nach Feststellung der Eignung eine vorläufige Immatrikulation möglich. In diesem Fall müssen Sie jedoch bis Ende des ersten Studienjahres Ihr Bachelor-Zeugnis mit der erforderlichen Prüfungsnote "1,9" (inkl. Notenboni) nachreichen.
- 2. Stufe: Prüfung der Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen
Soweit Sie Ihr Bachelorstudium nicht im Bereich der Betriebswirtschaftslehre an der Uni Bayreuth abgeschlossen haben, können Sie sich dennoch um die Aufnahme in den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre bewerben. Um die hohe Qualität der Ausbildung und die unmittelbare Anschlussfähigkeit im konsekutiven Masterstudium zu sichern, wird jedoch eine Überprüfung der Gleichwertigkeit der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit denen des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth vorgenommen.
Sind bei Ihrem Studienabschluss die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Teilbereichen nach Inhalt und Umfang nicht denen des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre gleichwertig, so können Bewerber mit der Auflage zugelassen werden, zusätzlich zu den im Master-Studiengang zu erbringenden Leistungen, nicht gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von maximal 15 ECTS zu absolvieren.
- NotenbonussystemEinklappen
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Erfüllen Sie die Notenanforderung von "1,9" nicht, wird in einem ersten Schritt Ihre Bachelor-Abschlussnote als Berechnungsgrundlage herangezogen, um in einem zweiten Schritt für die Erfüllung folgender Kriterien rechnerische Notenverbesserungen (Notenboni) zu vergeben:
- universitäre Module in betriebswirtschaftlicher Forschungsmethodik, insbesondere Mathematik über mindestens 4 ECTS und Statistik über mindestens 8 ECTS (Notenbonus von 0,4),
- Sprachkenntnisse durch universitäre Sprachkurse zu einer Fremdsprache, die nicht mit dem Englischen identisch ist, im Umfang von mindestens 7 ECTS (Notenbonus von 0,1),
- mindestens 2-monatige Studienaufenthalte an einer ausländischen, nicht-deutschsprachigen Hochschule (Notenbonus von 0,1),
- mindestens 2-monatige Berufspraktika (Notenbonus von 0,1),
- Tätigkeiten in studentischen Vereinigungen und Arbeitskreisen in verantwortlicher Position (Notenbonus von 0,1).
Die Erfüllung eines Kriteriums führt durch das Notenbonussystem zu der jeweils angegebenen Notenverbesserung, womit Sie auch auf diesem Wege eine rechnerische Bachelor-Abschluss-Note von 1,9 oder besser erreichen können, um somit die Eignung für das Master-Studium BWL in Bayreuth ausgesprochen zu bekommen. Eine mehrfache Anrechnung des gleichen Kriteriums (z.B. durch mehrmalige entsprechende Praktika) erfolgt nicht.
- Anrechnung früherer Studien- und PrüfungsleistungenEinklappen
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Sollten Sie nach Ihrem Studienabschluss bereits Studien- und Prüfungsleistungen in Teilbereichen erbracht haben, die nach Inhalt und Umfang denen des Master-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre gleichwertig sind, so können diese Leistungen durch Anrechnung zu einer Verkürzung der Master-Studienzeit führen. Die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dürfen jedoch nicht bereits in einem vorangegangenen Studium eingebracht worden sein, d.h. eine Doppelanrechnung ist nicht möglich.
FAQ zur Bewerbung
- Muss ich eine bestimmte Note im Bachelor erreichen, um zugelassen zu werden?Einklappen
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Ja. Voraussetzung für den Zugang zu diesem Masterstudiengang ist ein mit mindestens der Note 1,9 abgeschlossenes, dem Bachelor BWL der Universität Bayreuth hinreichend gleichwertiges, Bachelor-Studium aus dem In- oder Ausland. Die Note kann zusätzlich durch das Notenbonussystem verbessert werden.
- Ich habe einen BWL-Bachelor erreiche aber die Notengrenze 1,9 nicht. Habe ich trotzdem eine Chance?Einklappen
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Ja, haben Sie. Wird die Notengrenze nicht erreicht, gibt es über das Notenbonussystem die Möglichkeit durch die Erfüllung von Kriterien Notenverbesserungen zu erreichen. Geprüft werden folgende Kriterien:
- universitäre Module in betriebswirtschaftlicher Forschungsmethodik, insbesondere Mathematik über mindestens 4 ECTS und Statistik über mindestens 8 ECTS (Notenbonus von 0,4),
- Sprachkenntnisse durch universitäre Sprachkurse zu einer Fremdsprache,
- die nicht mit dem Englischen identisch ist, im Umfang von mindestens 7 ECTS (Notenbonus von 0,1),
- mindestens 2-monatige Studienaufenthalte an einer ausländischen
- nicht-deutschsprachigen Hochschule (Notenbonus von 0,1),
- mindestens 2-monatige Berufspraktika (Notenbonus von 0,1),
- Tätigkeiten in studentischen Vereinigungen und Arbeitskreisen in verantwortlicher Position (Notenbonus von 0,1).
- universitäre Module in betriebswirtschaftlicher Forschungsmethodik, insbesondere Mathematik über mindestens 4 ECTS und Statistik über mindestens 8 ECTS (Notenbonus von 0,4),
- Ich habe zwei längere Praktika erbracht. Kann ich dann den Notenbonus von 0,1 zweimal beantragen?Einklappen
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Nein, jeder Notenbonus kann nur einmal vergeben werden.
- Wie viele Notenboni kann ich maximal erhalten?Einklappen
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Maximal kann ein Notenbonus von 0,8 (4x0,1+0,4) vergeben werden. Schließen Sie Ihr Bachelorstudium mit einer Note schlechter als 2,7 ab, können Sie also, auch mit der Hoffnung auf den maximalen Notenbonus, keinen Eignungsbescheid erhalten.
- Ich habe im Bachelor 8 ECTS Statistik erreicht, jedoch keine Mathematik. Wie bekomme ich den 0,4-Notenbonus?Einklappen
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Sollten Sie bspw. anstatt Mathematik die Empirische Wirtschaftsforschung oder ähnliche Bereiche der betriebswirtschaftlichen Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 4 ECTS zusätzlich zur Statistik über mindestens 8 ECTS erbracht haben, dann wird der Eignungsausschuss prüfen, ob die Erteilung des Notenbonus von 0,4 möglich ist.
- Wann kann ich mich bewerben?Einklappen
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Für das Wintersemester bis zum 15. Juli beziehungsweise für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres. Die Zeitpunkte der Freischaltung des Online-Bewerberportals erfahren Sie im Bereich "Bewerbung".
- Muss ich mein Bachelorzeugnis bei der Bewerbung bereits vorlegen?Einklappen
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Nein. Oftmals liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis ja noch gar nicht vor. Sie benötigen aber eine offizielle Bestätigung mit Einzelnoten über alle bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkten sowie einen Beleg der aktuell nachweisbaren Durchschnittsnote. Bei Feststellung der Eignung erfolgt in diesem Fall eine vorläufige Immatrikulation. In Abhängigkeit der noch offenen Leistungen wird nach Vorlage des Bachelorzeugnisses (bis spätestens zum Ende des ersten Studienjahres) die Verrechnung der erreichten Durchschnittsnote mit den bereits festgestellten Notenboni. Soweit Sie danach die geforderte rechnerische Durchschnittsnote von 1,9 erfüllen, wird die Vorläufigkeit aufgehoben. Im Falle der Nichterfüllung ist ein Weiterstudium des Masters BWL in Bayreuth jedoch nicht möglich.
- Ich habe in meinem Bachelorstudiengang bisher weniger als 150 ECTS erreicht. Kann ich mich dennoch bewerben?Einklappen
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Nein. Eine Bewerbung ohne vorliegenden Abschluss ist erst ab Vorlage von 150 ECTS möglich.
- Können meine Unterlagen vorab auf Bewerbungserfolg geprüft werden?Einklappen
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Leider nein. Eignungs- und Zulassungsentscheidungen werden ausschließlich im Eignungsausschuss und im Prüfungsausschuss getroffen. Eine für individuelle Situationen aussagekräftige und verbindliche Vorabaussage führen die Ausschüsse auch aufgrund der sehr hohen Bewerberzahlen nicht durch. Wir können deshalb nur Tendenzaussagen machen. Das Eignungskriterium bezieht sich auf die Abschlussnote bzw. hinreichend belegte Spanne der Abschlussnote Ihres vorangehenden Studiums und etwaig beantragter und genehmigter Notenboni. Der Notenbonus für betriebswirtschaftliche Forschungsmethoden – insb. Mathe und Statistik in den angegebenen Mindest-ECTS-LP – bezieht sich auf typische Module eines universitären Bachelormoduls. Der Ausschuss prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob dies auch an dem von Ihnen genannten nationalen oder internationalen Hochschulstandort gegeben ist. Ist dass der Fall, dann wird der Bonus erteilt.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Äquivalenzprüfung durch den Prüfungsausschuss von Bedeutung ist. Der Ausschuss wird zu beurteilen haben, ob Ihr vorangegangenes Studium zum Bayreuther BWL-Bachelor hinreichend äquivalente Studien- und Prüfungsleistungen aufweist (§ 2 unserer Satzung). Sie erkennen den Anspruch dieser jeweiligen Kriterien spätestens beim Online-Ausfüllen des Bayreuther Bewerbungsformulars. Das Online-Portal wird rechtzeitig wieder geöffnet sein. Dort werden von Ihnen nicht nur Hinweise auf Noten und Notenboni, sondern in der Folge eben auch recht detaillierte Hinweise zu den von Ihnen erbrachten Studienleistungen in den „Basisblöcken“ Grundlagen der BWL (= Buchführung, Kostenrechnung, Informationsverarbeitung, Marketing, Produktion, Finanzierung, Rechnungslegung über 35 ECTS-LP) / Mathematik und Statistik (15 ECTS-LP) / Grundlagen Wirtschaftsrecht (10 ECTS-LP) / Grundlagen VWL (Mikro- und Makroökonomik 20 ECTS-LP) und ein sehr breiter Kanon der ABWL (35 ECTS-LP) erfragt. Gegenstand der Prüfung / des Abgleichs sind insbesondere Inhalte und Umfang (Workload) der universitären Module. Identifiziert der Prüfungsausschuss Lücken bzw. zu deutliche Abweichungen, dann werden die fehlenden Module zum Nachstudieren auferlegt. Übersteigt die Summe der auferlegten Module einen Umfang von 15 ECTS-LP, dann sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Studium nicht erfüllt.
- Ich habe ein ausländ. Abitur, aber einen dt. Bachelor. Wie berwerbe ich mich für ein Master-Studium in Bayreuth?Einklappen
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Beachten Sie die spezifischen Informationen hier.