Einschreibung
Sie möchten an der Universität Bayreuth den BWL Bachelor studieren? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie bei der Bewerbung beachten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Der Bachelor BWL ist aktuell zulassungsfrei, d.h. Sie können sich einfach einschreiben. Die Einschreibefrist für das Sommersemester 2023 liegt in der Zeit vom 15.01.2023 – 14.04.2023.
(Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit bis 15.01.2023)
Einschreibungsprozess
Die Einschreibung findet über CAMPSonline statt.
Hier die wichtigsten Schritte in Kürze:
Legen Sie sich ein Bewerberkonto an.
Führen Sie die Bewerbung für den gewünschten Studiengang durch. Anschließend werden Sie in den Self-Service weitergeleitet.
Nach Annahme des Studienplatzes finden Sie im Self-Service anschließend den Antrag auf Einschreibung. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn mit den geforderten Unterlagen (siehe letzte Seite vom Einschreibe-Antrag) bis spätestens 14.04.2023 per Post an unsere - auf der ersten Seite auf dem Antrag oben links aufgedruckten - Adresse. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen! Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes für Studierende (siehe Nr. 1).
Sofern alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, erfolgt die Immatrikulation an der Universität Bayreuth. Bei unvollständigen bzw. fehlerhaften Unterlagen vermerken wir dies in Ihrem Self-Service. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig dort nach.
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie eine Email mit den notwendigen Daten für Ihren Studierenden-Account (Benutzerkennung und PIN-Code). Dort können Sie sich u.a. Studienbescheinigungen selbst ausdrucken.
Ihre UBT-Campus-Card erhalten Sie per Post.
Alle weiteren Hinweise für Ihr Studium finden Sie auf der Informationsseite für StudienanfängerInnen (bitte im eigenen Interesse detailliert durchlesen!).
Wichtig: Sofern Sie bereits Studierende/r an der Universität Bayreuth sind oder waren, setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung.
Hier geht es zur Einschreibung in CAMPUSonline
Einschreibeprozess mit EU-Staatsangehörigkeit:
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sowie die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Damit es zu keinen Problemen bei der Einschreibung kommt, empfehlen wir daher dringend, diese beiden Punkte möglichst frühzeitig durch das International Office vorprüfen zu lassen.
Hier finden Sie den kompletten Ablauf für Ihre Bewerbung.
Einschreibeprozess für Nicht-EU-Bürger:
Die Bewerbung für Nicht-EU-Bürger erfolgt in zwei Stufen und nimmt etwas mehr Vorlauf in Anspruch:
- Einholen einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) über uni-assist
- Bewerbung mit der VPD über Bewerbungsportal CAMPUSonline
Hier erhalten Sie alle Infos zum Bewerbungsprozess für Nicht-EU-Bürger:
- Bewerbung zum Sommersemester
- Bewerbung zum Wintersemester
FAQ zur Bewerbung
- Ist der Studiengang Betriebswirtschaftslehre B.Sc. zulassungsbeschränkt?Einklappen
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Nein, aktuell ist der Bachelor BWL zulassungsfrei.
- Ist ein Studium mit fachgebundener Hochschulreife einer bestimmten Fachrichtung möglich?Einklappen
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Ja, dies ist mit der fachgebundenen Hochschulreife der FOS und BOS in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft möglich.
- Ist ein Studium mit Fachhochschulreife möglich?Einklappen
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Mit der Fachhochschulreife allein kann kein Studium an der Universität aufgenommen werden.
- Ist ein Studium mit Fachhochschulreife in Verbindung mit einem Hochschulstudium möglich?Einklappen
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Ja. Der Zugang kann eröffnet werden. Alle Details müssten mit der Studierendenkanzlei geklärt werden.
- Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben. Wie muss ich mich bewerben?Einklappen
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Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich genau wie inländische Studierende.
- Besteht die Möglichkeit der Verbesserung meiner Hochschulzugangsberechtigung?Einklappen
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Ja. Eine studiengangspezifische Berufsausbildung oder mindestens dreijährige studiengangspezifische berufspraktische Vollzeittätigkeit wird dabei mit einer Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,5 gewichtet.
- Welche Ausbildungen werden anerkannt?Einklappen
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Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Abschlüsse mit -Kauffrau, -Kaufmann anerkannt werden. Darüber hinaus werden aber noch weitere Ausbildungen anerkannt. Im Zweifel geben Sie die Berufsausbildung während der Bewerbung mit an und senden die Unterlagen an die Studierendenkanzlei. Dort wird geprüft, ob die Ausbildung anerkannt wird.
- Bis wann muss die Ausbildung abgeschlossen sein, damit sie berücksichtigt werden kann?Einklappen
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Bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester muss die Ausbildung bis 15.07., bei einer Bewerbung zu einem Sommersemester muss die Ausbildung bis 15.01., also jeweils zum Ende der Bewerbungsphase, beendet sein.