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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

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Wichtige Informationen und Verhaltensregeln für Präsenzklausuren

27.01.2022

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat der Bayerische Ministerrat am 25.01.2022 beschlossen, dass Prüfungen künftig nach „3G“ (geimpft, genesen oder getestet) zugänglich sind. Prüflinge, die „2G“ (geimpft, genesen) nicht erfüllen, können nun mit einem gültigen negativen PoC-Antigentest an Prüfungen teilnehmen. Ein PCR-Test ist somit nicht mehr erforderlich. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Diese Änderung der Regelungen wurde in einem aktualisierten Klausur-Merkblatt (deutsch | englisch) berücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen natürlich zusätzliche Schnell- oder Selbsttests auf freiwilliger Basis.

Das Testzentrum am Campus der UBT im SWO-Gebäude bietet montags bis freitags zwischen 14.30 Uhr und 17.00 Uhr Termine für PoC-Antigen-Schnelltestungen an. Diese können vorab unter https://www.meintest.brk.de gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass das bloße Fernbleiben von Prüfungen nicht länger als entschuldigt gilt. Insofern müssen Sie die Nicht-Teilnahme an einer Prüfung (z.B. aufgrund eines Isolationsbescheids oder wegen Quarantänepflichten) unverzüglich beim Prüfungsamt anzeigen und belegen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der anstehenden Klausurenphase und weiterhin eine gute Gesundheit!

Beste Grüße

Friedrich Sommer, Studiendekan

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